Visabestimmungen - trekkingchile

Visabestimmungen

Ausländer, die in Chile arbeiten möchten, benötigen ein Visum

Das Visum kann in einer diplomatischen Vertretung Chiles in Deutschland beantragt werden kann (Bearbeitungszeit 3 bis 4 Monate).

Bei einem Kurzaufenthalt von nicht mehr als 3 Monaten ist ein Touristenvisum ausreichend, das formlos bei der Einreise erteilt wird. Im Flugzeug erhält man die 90 Tage gültige Touristenkarte, welche dann von der Einreisebehörde abgestempelt wird. Dieses Dokument ist unbedingt an einem sicheren Ort aufbewahren und zu kopieren ! Bei Verlust ist dies bei der Policía International zu melden (in Santiago: General Borgoño 1052, Metrostation Cal y Canto, Tel. 5657863, Mo–Fr 8.30 bis12.30 Uhr). Wer länger als 3 Monate bleibt, kann durch eine Tagesfahrt nach Argentinien die Touristenkarte automatisch erneuern. Ansonsten sind US$ 100 für die einmalige Verlängerung bei der Policía Internacional zu entrichten.

Binationale Kinder mit chilenischem Pass reisen mit diesem ein und buchen den Flug unter dieser Passnummer. Minderjährige benötigen zur Ausreise die notariell oder in einem chilenischen Konsulat beglaubigte Erlaubnis beider Elternteile. Die Personendaten des/der Minderjährigen sowie die der Begleitperson müssen darin enthalten sein, ebenso der Zeitraum des Auslandsaufenthalts (befristet in Monaten/Jahren oder unbefristet). Mehrfache Exemplare für Zoll und andere Behörden sind empfehlenswert.

Es ist prinzipiell kein Problem, ein Visum (sowohl Arbeits- als auch Studenten-) erst in Chile zu beantragen. Man reist als Tourist ein und geht dann in Santiago zur Extranjería, in der Provinz zur Intendencia.
Extranjería: San Antonio 580, piso 2, Tel.: 600-626-4222,
Mo.–Fr. 8.30 bis 14 h, mit langen Wartezeiten ist zu rechnen.

Eine vorläufige Arbeitsgenehmigung kann unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Arbeitsvertrag) sofort erteilt werden, allerdings kostet diese etwa 150 US$.

In der Praxis bringt für Studenten ein Studentenvisum keine nennenswerten Vorteile, nur dass man nicht alle drei Monate aus- und wieder einreisen muss.

Generell muss man in Chile bei der Beantragung eines Visums genügend finanzielle Mittel vorweisen können. Das können Geldautomatenauszüge, Geldumtauschbelege, Aktienbelege, Rentenauszugsbelege, Kopien von Kreditkarten und ein Arbeitsvertrag sein. Wenn der Arbeitsvertrag allerdings beendet ist, dann erlischt auch das Visum.

Wer Familienangehörige in Chile hat (Ehepartner oder Kinder), beantragt ein Visa Temporaria und kann bereits nach einem Jahr das Visa Permanente (Daueraufenthaltsgenehmigung) erhalten. Es sind die Einzahlungen der letzten 12 Monate in die Sozialversicherung oder bei Selbstständigen die letzte Jahressteuererklärung und die letzten Mehrwertsteuer-Zahlungen nachzuweisen.