Arbeiten in Chile - trekkingchile

Arbeiten in Chile

Im Land der 1000 Möglichkeiten

vielleicht eine gute Idee zuerst mit einem Praktikum zu starten

Ein erster Schritt für jüngere Leute, die in Chile leben und arbeiten wollen, könnte die Suche nach einem Praktikumsplatz sein, der die Option auf einen möglichen Arbeitsvertrag beinhaltet. Der Aufenthalt kann mit einer Touristenkarte bei Bedarf verlängert werden. Das ist allerdings kostenpflichtig (ca. 100 US$) und berechtigt für weitere 90 Tage Aufenthalt. Eine Alternative ist die Aus- und erneute Einreise mit dem Bus nach Argentinien, dies ist auch günstiger als ein neues Touristenvisum zu beantragen.

Falls ein chilenischer Arbeitgeber vorab einen Arbeitsvertrag ausstellt, kann man von Deutschland aus ein Visum für ausländische Arbeitnehmer beantragen. Dieses gilt bis zu 2 Jahren. An diese Zeit anschließen kann sich eine unbeschränkte Aufenthaltserlaubnis. Wer weiterhin in Deutschland versichert sein will, kann im Arbeitsvertrag folgende Klausel einfügen lassen:
„Se deja constancia que el trabajador mantendrá sus cotizaciones en las instituciones del régimen previsional de su país de orígen, comprometiéndose el trabajador a efectuar las retenciones y depósitos correspondientes en dichas instituciones. El empleador tiene la obligación de responder al pago de impuesto a la renta correspondiente en relación con la remuneración pagada.“
Mit dieser Klausel kann man auf Renteneinzahlungen verzichten, sowie auf Krankenversicherungsbeiträge (gesamt 20% des Bruttolohns), wenn in Deutschland eine entsprechende Renten- und Krankenversicherung besteht.

Infos zu Arbeitsangelegenheiten: www.direcciondeltrabajo.cl

Vieles andere – Krankheit, Urlaub etc. – ist im Arbeitsgesetz geregelt, außer man vereinbart mit dem Arbeitgeber Sonderregelungen (z.B. mehr Urlaub als die gesetzlichen 15 Tage). Die Arbeitszeit sollte auf jeden Fall im Vertrag festgehalten sein. Der Arbeitsvertrag oder zumindest die Kündigung (finiquito) sollte notariell beglaubigt werden.

Weitere Arbeitsvertragsarten:

  • Probearbeitsvertrag (contrato a prueba): 1-3 Monate
  • Befristeter Arbeitsvertrag (contrato a plazo): bis 1 Jahr
  • Unbefristeter Arbeitsvertrag (contrato indefinido)

Die Kündigungsfrist beiderseits beträgt mindestens einen Monat. Der Arbeitnehmer erhält im Falle des Ausscheidens aus betrieblichen Gründen eine Abfindung (in der Regel ein Monatslohn pro Jahr, maximal 11 Jahre).

85% des Firmenpersonals müssen Chilenen sein. Als Chilenen gelten aber arbeitsrechtlich auch Ausländer die einen chilenischen Ehepartner oder chilenische Kinder haben, von einem chilenischen Staatsbürger verwitwet sind oder länger als 5 Jahre in Chile leben.

Freiberufliche Arbeitsverträge:

  • Contrato a honorarios (Mitarbeiter/-in in Firma auf Honorarbasis – outsourcing).
  • Contrato por servicios (befristete Serviceleistungen wie Projektberatung oder Montagearbeiten).
  • Contrato ad honorem (Mitarbeit ohne Bezüge, z.B. Praktikum).