Steuern in Chile - trekkingchile

Steuern in Chile

Das Steueramt heißt Servicio de Impuestos Internos (SII)

Das chilenische Steuersystem ist zentralistisch organisiert, es gibt kaum regionale Steuern oder lokale Gemeindesteuern.

Für ausländische Investoren gibt es diesen Link des SII: www.sii.cl/portales/inversionistas/index_ing.html
Die Zahlung der Steuern ist an die Tesorería General de la República zu entrichten.
Der RUT wird da beantragt, wo man – auch wenn nur vorübergehend – eine Postadresse hat, ansonsten ist das ein vergleichsweise einfacher Amtsweg, ob in Santiago oder Talca spielt keine Rolle. Die RUT-Nummer erhält man umgehend und kann damit auch Geschäfte tätigen. Der RUT-Ausweis kommt per Post binnen 2 Wochen.

Impuesto de Primer Categoría (Steuer auf gewerbliche Einkünfte)
Der Körperschaftsteuersatz beträgt 18%. Gewinn sind alle Erträge, die aus einem Eigentum oder Geschäftsbetrieb erwachsen. Auch Wertzuwächse, gleich aus welcher Quelle, gelten als zu versteuernde Einnahmen. Gebühren wie grundsätzlich auch Zinsen werden von den Einkünften abgerechnet. Dies gilt nicht für in Chile erwirtschaftete Dividenden, die an ein im Lande ansässiges Unternehmen gezahlt werden. Hinsichtlich der Nichtansässigen belaufen sich die Einkommensteuern auf 35%, wobei es auch eine Steuer in Höhe von 20% und Sonderregelungen gibt. Bei Dividenden sind es ebenfalls 35%, bei Gebühren 30% oder 15%.

Impuesto de Segunda Categoría (Einkommensteuer)
Es werden der Steuer die Gesamteinkünfte des inländischen Steuerschuldners zugrunde gelegt (Welteinkommensprinzip). Bei der persönlichen Einkommensteuer von Inländern besteht ein progressiver Satz von 0% bis 40%. Die Unternehmensbücher sind in spanischer Sprache zu führen und müssen vom SII abgestempelt werden. Bei Banken, offenen AG’s und Finanzierungsgesellschaften sind die Bücher von unäbhängigen Wirtschaftsprüfern bestätigen zu lassen. Wenn die Geschäftstransaktionen hauptsächlich in ausländischer Währung (z.B. EUR) abgewickelt werden, kann die Buchhaltung mit Genehmigung des SII in dieser Währung geführt werden. Die Einkünfte sind im Jahr der Einnahmen zu versteuern. Anlagegüter werden normalerweise linear abgeschrieben, die Bemessungsgrundlage ist der Nettowert. Chilenen werden mit ihrem Welteinkommen versteuert, Ausländer nur mit ihren chilenischen Einkünften, welche zusätzlich noch der Zusatzsteuer unterliegen. Ausländer versteuern in den ersten drei Jahren nur die chilenischen Einkünfte.

Grundsteuer (Impuesto a los Bienes Raíces)
Diese Grundbesitz-Steuer wird jährlich erhoben und beträgt 1,5% des Katasterwertes.

Gewerbesteuer (Patente/Impuesto Municipal)
Diese Abgabe ist halbjährlich zu entrichten und ist abhängig von der Höhe des Eigenkapitals (0,25–0,5% von diesem). Steuervergünstigungen für Betriebe gibt es in den Regionen I und XV (Norden) sowie X, XI und XII (Süden). In Arica, Iquique und Punta Arenas brauchen Unternehmen keinen Zoll, Gewerbe- und Umsatzsteuer zu zahlen.

Doppelbesteuerungsabkommen
Ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Chile besteht nicht (außer Einkünfte von Schifffahrtsunternehmen), wohl aber mit einer Reihe von anderen Staaten. Nehmen wir an, ein Deutscher wandert nach Chile aus, ist nicht mehr in Deutschland gemeldet, behält aber noch sein deutsches Bankkonto. Wenn er von Chile aus Geschäftsbeziehungen mit einer Firma in Deutschland unterhält – zum Beispiel Dienstleistungen für diese Firma – und die Firma zahlt die Vergütung auf das deutsche Konto ein, so müsste theoretisch dieser sein Einkommen in Chile versteuern. Die chilenische Steuerbehörde sieht aber nicht, was in Deutschland passiert. Für die deutsche Firma ergibt sich das Problem, dass diese Zahlungen für offizielle Dienstleistungen ohne entsprechenden Vertragspartner so steuerlich nicht absetzbar sind. Es bleibt also wohl die beste Variante, ein Unternehmen in Chile zu gründen, an die deutsche Firma zu berechnen, auf ein deutsches Konto einzuzahlen und in Chile zu versteuern. Die Unternehmenssteuern sind in Chile mit 17% relativ niedrig. Die deutsche Firma ist verpflichtet, die Honorarsteuern (mit Solidarzuschlag ca. 30 Prozent) direkt an den Fiskus abzuführen, unabhängig vom Wohnort des Dienstleistenden. Wenn man in Deutschland steuerlich nicht gemeldet ist, bekommt man diese Steuern nicht zurück bzw. kann sie nicht gegen Ausgaben abrechnen. Würde die Firma die Dienstleistung als Kosten verbuchen und nicht als Honorar, läge der Fall anders. Mittlerweile prüft der deutsche Fiskus speziell bei Verlagen genau, wodurch diese Honorarsteuer kaum zu umgehen ist. Angesichts des fehlenden Doppelbesteuerungsabkommens kann der chilenische Fiskus theoretisch noch mal kassieren, wenn man diese Einkünfte deklariert. Ob man das tut, bleibt jedem selbst überlassen.

Mehrwertsteuer (IVA)
Der Mehrwertsteuersatz beträgt 19%.

Eine Vermögenssteuer gibt es in Chile nicht.